“Die Förderung des Freizeitsports und des Vereinssports gehört grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Krankenkassen bei der Hilfsmittelversorgung.” – Dieser Leitsatz aus einem Urteil der Sozialgerichtsbarkeit führt bis heute dazu, dass Menschen mit Amputationen der unteren Gliedmaßen die Versorgung mit einer Sportprothese durch die gesetzlichen Krankenkassen verweigert wird.
Dabei ist es unerheblich, ob die betroffenen Personen vor ihrer Amputation Sport betrieben haben oder nicht. Selbst ehemalige Leistungssportler werden so an der Wiederaufnahme von sportlichen Aktivitäten gehindert.
Die Kosten für eine solche Prothese sind beträchtlich: Ein im Oberschenkel Amputierter darf für eine solche Prothese zwischen 15.000,00 EUR und 20.000,00 EUR bezahlen. Ohne Sponsor – oder als Freizeitsportler – ist eine solche Versorgung nicht zu finanzieren.